Fachbereich: Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Immobilienbewertung

Fachbereich: Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Die objektiv richtige Werteinschätzung einer Immobilie, insbesondere als Grundlage für Kaufentscheidungen, ist von grundsätzlicher Bedeutung, da häufig hohe Geldbeträge im Spiel sind und Fehlentscheidungen in der Regel sehr teuer bezahlt werden müssen.

Ziel und Gegenstand einer Wertermittlung ist es u.a. für bebaute und unbebaute Grundstücke den Verkehrswert (Marktwert) objektiv festzustellen und ihn so darzulegen, dass das Ergebnis und die zum Ergebnis führenden Schritte auch für einen Laien nachprüfbar und nachvollziehbar sind.

Um wirtschaftliche Risiken soweit wie möglich zu begrenzen ist die seriöse, marktgerechte und professionelle Beurteilung von Immobilien und Grundstücken zu den unterschiedlichsten Verwendungszwecken durch einen qualifizierten Sachverständigen unumgänglich.

Ich fertige deshalb Verkehrswertgutachten für die unterschiedlichsten Zwecke für Sie an. Dies kann z.B. ein Immobilienan- oder -verkauf sein, die Beleihung zum Zwecke der Finanzierung, Teilungs- oder Zwangsversteigerungsverfahren, gerichtliche o.a. außergerichtliche Vermögensauseinandersetzungen oder Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften. Aber auch die Prüfung von Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer bei Immobilienvermögen etc. sind Gründe, die ein Gutachten unverzichtbar machen.

Da in Deutschland die Wertermittlung von Grundstücken in der Immobilienwertermittlungsverordnung Immowert V rechtlich normiert ist, wende ich die darin definierten Wertermittlungsverfahren an:

  • das Vergleichswertverfahren (§15-16 Immowert V )
  • das Ertragswertverfahren (§ 17-20 Immowert V )
  • das Sachwertverfahren (§21-23 Immowert V )

Die Anwendung dieser normierten Verfahren ist rechtlich vorgeschrieben bzw. ermöglicht die beste Abbildung des Grundstück- bzw. Immobilienmarktes.

Für diese vorgenannten Verfahren sind umfangreiche Recherchen, Unterlagen und eine Ortsbesichtigung notwendig. Nach Sichtung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen beschaffe ich natürlich selbst alle weiteren, für die Ausarbeitung eines seriösen Gutachtens erforderlichen Informationen.

Aus Gründen der Transparenz und um Ihnen einen ungefähren Überblick über die zu erwartenden Kosten zu ermöglichen, können Sie eine Honorartabelle für meine Leistungen über das Anfrageformular “ Honorar “ im Kontaktbereich per e-mail anfordern.

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