Im Rahmen einer Sachverständigenbefragung des AIBau Aachen gaben 71% der befragten Kollegen an Schimmelpilzschäden zu bearbeiten. Etwa 15.000 Fälle in den letzten 10 Jahren. Häufig sind Schimmelpilzschäden Folge von Leitungswasserschäden, Havarien oder bauphysikalischen Problematiken, nicht selten aber auch Folgen von unangepasstem Nutzerverhalten. Im besonderen Maße bei der Nutzung von älteren Bestandsimmobilien treten sehr häufig Probleme auf. Hier ist nach notwendigen „Erste-Hilfe-Maßnahmen“ der Einsatz geeigneter Messtechnik unerlässlich. Nur mit Hilfe eines entsprechend bemessenen Messzeitraumes können fundierte Aussagen zum Nutzerverhalten und damit zur Gesamtbeurteilung getroffen werden wie auch das nachstehende Beispiel zeigt.

Schadenbeispiel: Schimmelpilzschaden in der Heizperiode

In einem 35m² großen Ein-Zimmer-Appartement wurden die unzureichende Heizleistung des Heizkörpers und das Auftreten von Schimmelpilzbefall im Bereich der Fußleisten an der – vermeintlich sanierungsbedürftigen – Außenwand bemängelt. Die messtechnische Überprüfung der betroffenen und angrenzenden Bauteile ergab keine Auffälligkeiten. Die Bedingungen der Raumluft und Hygiene während des Ortstermins waren als unauffällig zu bewerten. Die Heizkosten lagen in einem üblichen Rahmen. Nach der fachgerechten Entfernung des Befalls wurde nach etwa 6 Wochen erneut ein Schimmelpilzbefall festgestellt, der den Gutachter veranlasste, eine Langzeitmessung per Datenlogger vorzunehmen. Die Datenauswertung zeigte, dass der Nutzer jeweils 4 Wochen anwesend war, dann etwa eine Woche abwesend. In dieser Zeit regelte er die Heizung auf „Frostschutz“. Während der Abwesenheit kühlten die Raumluft und die Außenbauteile derart aus, dass die Oberflächentemperaturen eine Feuchtekondensation und damit das Wachstum von Schimmelpilzen in dem betroffenen Bereich ermöglichten. Zudem war nach der Rückkehr eine kurzfristige Erwärmung der Raumluft unmöglich, da zuerst die ausgekühlten Bauteile erwärmt werden mussten. Ein Mangel lag weder an der Bausubstanz noch an der Anlagentechnik vor. Ein angepasstes Heizungs- und Lüftungsverhalten ermöglicht ein schadenfreies Wohnen in diesem Gebäude.
Vorstehende Schadenbeispiel kann aus der Praxis nur bestätigt werden. Gerade im Altbau ist in den überwiegenden Fällen keine mangelhafte Bausubstanz oder Anlagentechnik verantwortlich zu machen.

Quelle: Unger / Der Bausachverständige 4/7-2019